Das Gütesiegel wird alle zwei Jahre durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen verliehen und bestätigt den ausgezeichneten Bürgerstiftungen, dass sie den vom Bundesverband in Form einer Selbstverpflichtung formulierten "10 Merkmalen einer Bürgerstiftung" entspricht. Danach sind die Bürgerstiftungen unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftungen von Bürgern für Bürger mit einem möglichst breiten Stiftungszweck. Sie engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwohl in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig.